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Wichtige Grundsätze und Tipps für Mandanten: • Im Zivilprozess trägt grundsätzlich der Verlierer die Gerichts- u. Rechtsanwaltskosten. • In der ersten Instanz in einem arbeitsrechtlichen Prozess trägt jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. • Anwaltskosten die enstehen, wenn der Gläubiger einen Anwalt beauftragt, eine fällige Leistung vorgerichtlich beim Schuldner einzufordern, trägt der Schuldner, da es sich bei den Anwaltskosten insoweit um einen Verzugsschaden handelt. • Nach ständiger Rechtsprechung hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eines Verkehrsunfalls die Anwaltskosten des Geschädigten zu tragen, damit Waffengleichheit zwischen Versicherung und Geschädigtem gewährleistet wird. Zudem sind neben dem Sachschaden sämtliche weitere Kosten wie bspw. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, usw. ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. • In einem Straf- oder Bußgeldverfahren muss sich der Beschuldigte nicht zur Sache äußern. Wir raten dringend an, von diesem wichtigen Recht immer Gebrauch zu machen.
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